Durchführungsverordnung (EU) 2024/1193 der Kommission vom 24. April 2024 zur Verlängerung der Zulassung für Natriumhydroxid als Zusatzstoff in Futtermitteln für Katzen, Hunde und Zierfische und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 161/2013
Text
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Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für den im Anhang beschriebenen Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Säureregulatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 161/2013
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 161/2013 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Der im Anhang beschriebene Stoff und die diesen Stoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 15. November 2024 gemäß den vor dem 15. Mai 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und vor dem 15. Mai 2026 gemäß den vor dem 15. Mai 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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