Durchführungsverordnung (EU) 2024/1201 der Kommission vom 26. April 2024 zur Marktrücknahme von Sternanis-Terpenen von Illicium verum Hook.f. als Futtermittelzusatzstoff
Text
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Article 1 Marktrücknahme
Der gemäß der Richtlinie 70/524/EWG zugelassene Futtermittelzusatzstoff Sternanis-Terpene von Illicium verum Hook.f. wird für alle Tierarten vom Markt genommen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
1 Bestände des in Artikel 1 genannten Futtermittelzusatzstoffs dürfen bis zum 19. Juni 2024 weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Vormischungen, die mit dem in Absatz 1 genannten Futtermittelzusatzstoff hergestellt wurden, dürfen bis zum 19. Juli 2024 weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
3 Misch- und Einzelfuttermittel, die mit dem in Absatz 1 genannten Futtermittelzusatzstoff oder den in Absatz 2 genannten Vormischungen hergestellt wurden, dürfen bis zum 19. August 2024 weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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