Durchführungsverordnung (EU) 2024/1223 der Kommission vom 30. April 2024 zur Annahme eines Antrags auf Behandlung als neuer ausführender Hersteller im Zusammenhang mit den endgültigen Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 der Kommission
Text
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Article 1
Das folgende Unternehmen wird in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 in die Liste der nicht in die Stichprobe für die Türkei einbezogenen mitarbeitenden türkischen Unternehmen aufgenommen: „NameTARIC-ZusatzcodeAnatolia Porselen Seramik Anonim Şirketi89AG“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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