Verordnung (EU) 2024/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 80/2009, (EU) Nr. 996/2010 und (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in den Bereichen Straßenverkehr und Luftfahrt (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 12
Die Kommission kann Systemverkäufer auffordern, einen unabhängig geprüften Bericht zu übermitteln, in dem die Eigentumsstruktur und das Leitungsmodell im Einzelnen dargelegt sind. Die mit dem geprüften Bericht verbundenen Kosten sind durch den Systemverkäufer zu tragen.“
Article 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010
Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 wird gestrichen.
Article 3 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014
„(5 Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten veröffentlichen die Verzeichnisse der zugelassenen Einbaubetriebe und Werkstätten sowie der diesen ausgestellten Karten auf einer öffentlich zugänglichen Website und sorgen dafür, dass diese Verzeichnisse gegebenenfalls mindestens einmal jährlich aktualisiert werden. Die Kommission veröffentlicht die Liste dieser nationalen Websites auf ihrer Website.“
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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