Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1323 der Kommission vom 16. Mai 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2820 über eine finanzielle Soforthilfe für die von Naturkatastrophen betroffenen Sektoren in der Landwirtschaft in Griechenland und Slowenien hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Zahlungen

CELEX
32024R1323
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-05-16
In force since
2024-05-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(5 Die Ausgaben gemäß Absatz 1, die Griechenland und Slowenien im Zusammenhang mit Zahlungen für Maßnahmen gemäß Absatz 2 entstehen, kommen nur dann für eine Unionsbeihilfe in Betracht, wenn diese Zahlungen bis zum 31. Mai 2024 getätigt werden. Artikel 38 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates findet auf diese Zahlungen Anwendung.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions