Delegierte Verordnung (EU) 2024/1399 der Kommission vom 10. November 2023 über die Bedingungen für die Einstufung von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz ohne Prüfung hinsichtlich ihres Brandverhaltens und zur Änderung der Entscheidung 2006/213/EG
Text
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Article 1
Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz, die die Bedingungen des Anhangs erfüllen, gelten ohne Prüfung als den im Anhang angegebenen Leistungsklassen entsprechend.
Article 2
Tabelle 2, einschließlich der Buchstaben a und b des Anhangs der Entscheidung 2006/213/EG, wird gestrichen und durch die Tabelle sowie die Buchstaben a und b im Anhang ersetzt. Bezugnahmen auf Tabelle 2, einschließlich der Buchstaben a und b des Anhangs der Entscheidung 2006/213/EG, gelten als Bezugnahmen auf die Tabelle und die Buchstaben im Anhang.
Article 3
Diese Verordnung tritt am neunzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
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