Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 der Kommission vom 24. Mai 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einer Vorlage für eine Rückrufanzeige
Text
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Article 1
Mit dieser Verordnung wird die Vorlage für eine Rückrufanzeige gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2023/988 festgelegt. Die Vorlage ist im Anhang enthalten. Die Kommission wird diese Vorlage auf ihrer Website veröffentlichen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Dezember 2024.
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