Durchführungsverordnung (EU) 2024/1459 der Kommission vom 27. Mai 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Umsetzung der interoperablen Schnittstelle des Safety-Gate-Portals für die Anbieter von Online-Marktplätzen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zugang zum interoperablen Schnittstellensystem des Safety-Gate-Portals
Nach der Registrierung beim Safety-Gate-Portal nach Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/988 können die Anbieter von Online-Marktplätzen ihre Schnittstellen über die interoperable Schnittstelle mit dem Safety-Gate-Portal verknüpfen.
Article 2 Informationsempfang über die interoperable Schnittstelle des Safety-Gate-Portals
Die Anbieter von Online-Marktplätzen, die ihre Schnittstelle nach Artikel 1 der vorliegenden Verordnung mit der interoperablen Schnittstelle des Safety-Gate-Portals verknüpft haben, können Informationen herunterladen, die im Safety-Gate-Portal nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/988 bereits öffentlich zugänglich sind. Die Anbieter von Online-Marktplätzen können die Häufigkeit und den Inhalt der Informationen, die sie herunterladen können, gemäß den von der Kommission auf dem Safety-Gate-Portal veröffentlichten Anweisungen konfigurieren.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Dezember 2024.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions