Durchführungsverordnung (EU) 2024/1618 der Kommission vom 6. Juni 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und die Offenlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/763
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 wird wie folgt geändert: 1. Die Meldebögen M 02.00 und M 03.00 in Anhang I werden durch die Meldebögen M 02.00 und M 03.00 in Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt. 2. Anhang II wird durch Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt. 3. Die Meldebögen EU TLAC1 und EU ILAC in Anhang V werden durch die Meldebögen EU TLAC1 und EU ILAC in Anhang III der vorliegenden Verordnung ersetzt. 4. Anhang VI wird durch Anhang IV der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Article 2 Inkrafttreten und Geltungsbereich
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 27. Dezember 2024.
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