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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1703 der Kommission vom 11. März 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1732 im Hinblick auf die Harmonisierung bestimmter Aspekte der Gebühren, die den Verbriefungsregistern von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Rechnung gestellt werden

CELEX
32024R1703
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2024-03-11
In force since
2025-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten

Die den Verbriefungsregistern in Rechnung gestellten Gebühren decken Folgendes ab: a) sämtliche direkten und indirekten Kosten für die Registrierung und Beaufsichtigung von Verbriefungsregistern durch die ESMA gemäß der Verordnung (EU) 2017/2402, einschließlich der Kosten, die sich aus der Ausweitung der Registrierung von Transaktionsregistern ergeben, die bereits nach Titel VI Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 oder nach Kapitel III der Verordnung (EU) 2015/2365 registriert wurden; b) sämtliche Kosten für Erstattungen von direkten und indirekten Kosten an zuständige Behörden, die in der Verordnung (EU) 2017/2402 vorgesehene Tätigkeiten ausgeführt haben oder Aufgaben nachgegangen sind, die ihnen mit Artikel 14 Absatz 1 der genannten Verordnung übertragen wurden.“

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2025.

Relations

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Versions

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