Durchführungsverordnung (EU) 2024/1730 der Kommission vom 20. Juni 2024 zur Zulassung von Benzoesäure als Futtermittelzusatzstoff für Absetzferkel und Mastschweine (Zulassungsinhaber: LANXESS Chemical B.V.)
Text
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Article 1 Zulassung
Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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