Durchführungsverordnung (EU) 2024/1786 der Kommission vom 27. Juni 2024 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Ammoniumchlorid als Zusatzstoff in Futtermitteln für Wiederkäuer, Katzen und Hunde (Zulassungsinhaber: BASF SE) und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 725/2013
Text
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Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die Zubereitung aus Ammoniumchlorid, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 725/2013 wird aufgehoben.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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