Durchführungsverordnung (EU) 2024/1883 der Kommission vom 9. Juli 2024 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen und der Fristen für die Vorlage der Metadaten und der Qualitätsberichte für das Thema Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien und E-Commerce für das Bezugsjahr 2025 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Daten für das Bezugsjahr 2025 gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung.
Article 2
1 Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2025 zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2025 übermittelt.
2 Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2025 zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2025 übermittelt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions