Durchführungsverordnung (EU) 2024/1940 der Kommission vom 11. Juli 2024 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1040 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat mit Ursprung in der Volksrepublik China
Text
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Article 1
„(1 Auf die Einfuhren von Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr, das derzeit unter dem KN-Code 39076100 eingereiht wird, mit Ursprung in der Volksrepublik China, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 3. April 2024. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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