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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2000 der Kommission vom 24. Juli 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1070 zur Rationalisierung der Berichterstattung über ihre Anwendung und zur Ermöglichung der Nutzung aktiver Antennensysteme

CELEX
32024R2000
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-07-24
In force since
2024-08-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Betreiber, die drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite der Klasse E2 oder E10 unter Einhaltung der in Absatz 1 festgelegten Bedingungen eingerichtet haben, melden der zuständigen nationalen Behörde innerhalb eines Monats nach der Einrichtung jedes Zugangspunkts die Installation und den Standort dieser Zugangspunkte und geben dabei an, ob die diese Zugangspunkte die in Absatz 1 Buchstaben a und b festgelegten Anforderungen erfüllen.“

Article 4

Die Mitgliedstaaten überwachen regelmäßig die Anwendung dieser Verordnung und insbesondere die Anwendung des Artikels 3 Absatz 1, einschließlich der in den eingerichteten drahtlosen Zugangspunkten mit geringer Reichweite eingesetzten Technik, und erstatten der Kommission darüber erstmals bis zum 31. Dezember 2021 und danach jedes Jahr bis zum 31. Dezember 2023 Bericht. Ab dem 1. Januar 2024 erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle zwei Jahre Bericht, erstmals bis zum 31. März 2026. Die betreffenden Berichte beziehen sich jeweils auf einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren und sind der Kommission bis zum 31. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres zu übermitteln.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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