Durchführungsverordnung (EU) 2024/2183 der Kommission vom 2. September 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 389/2011, (EU) 2016/899, (EU) 2017/440, (EU) 2017/896, (EU) 2020/164, (EU) 2020/166, (EU) 2021/2051, (EU) 2021/2096, (EU) 2023/1167, (EU) 2023/1703 und (EU) 2023/1713 in Bezug auf den Namen des Zulassungsinhabers für Futtermittelzusatzstoffe
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Article 1 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 389/2011
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 389/2011 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt.
Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/899
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/899 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 3 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/440
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/440 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 4 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/896
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/896 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 5 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/164
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/164 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 6 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/166
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/166 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 7 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2051
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2051 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco Animal Nutrition, vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco Animal Nutrition, vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 8 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2096
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2096 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, in der Union vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, in der Union vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 9 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1167
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1167 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 10 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1703
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1703 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 11 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1713
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1713 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, in der Union vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, in der Union vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.
Article 12 Übergangsmaßnahme
Die betreffenden Futtermittelzusatzstoffe, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß den vor diesem Datum geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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