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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2183 der Kommission vom 2. September 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 389/2011, (EU) 2016/899, (EU) 2017/440, (EU) 2017/896, (EU) 2020/164, (EU) 2020/166, (EU) 2021/2051, (EU) 2021/2096, (EU) 2023/1167, (EU) 2023/1703 und (EU) 2023/1713 in Bezug auf den Namen des Zulassungsinhabers für Futtermittelzusatzstoffe

CELEX
32024R2183
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-09-02
In force since
2024-09-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 389/2011

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 389/2011 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt.

Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/899

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/899 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 3 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/440

Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/440 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 4 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/896

Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/896 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 5 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/164

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/164 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 6 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/166

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/166 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 7 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2051

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2051 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco Animal Nutrition, vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco Animal Nutrition, vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 8 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2096

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2096 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, in der Union vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, in der Union vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 9 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1167

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1167 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 10 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1703

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1703 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 11 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1713

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1713 wird wie folgt geändert: 1. im Titel werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, in der Union vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt; 2. in der zweiten Spalte der Tabelle im Anhang werden die Worte „Danisco (UK) Ltd, in der Union vertreten durch Genencor International B.V.“ durch die Worte „Genencor International B.V.“ ersetzt“.

Article 12 Übergangsmaßnahme

Die betreffenden Futtermittelzusatzstoffe, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß den vor diesem Datum geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 13 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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