Durchführungsverordnung (EU) 2024/2216 der Kommission vom 6. September 2024 zur Berichtigung und Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2248 zur Festlegung der Einzelheiten hinsichtlich der elektronischen Schnittstelle zwischen den nationalen Zollsystemen und dem Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung sowie hinsichtlich der über diese Schnittstelle zu übermittelnden Daten
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Article 1 Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2248
Der Titel der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2248 erhält folgende Fassung: „Durchführungsverordnung (EU) 2021/2248 der Kommission vom 16. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Einzelheiten hinsichtlich der elektronischen Schnittstelle zwischen den nationalen Zollsystemen und dem Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung sowie hinsichtlich der über diese Schnittstelle zu übermittelnden Daten“.
Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2248
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2248 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „(b) ‚Schnittstelle‘ die in Artikel 34 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2019/1020 genannte elektronische Schnittstelle, die im Rahmen des in der Verordnung (EU) 2022/2399 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Single-Window-Systems der Europäischen Union für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich (EU CSW-CERTEX) eingerichtet wurde. 2. Die Artikel 4, 5 und 6 werden gestrichen.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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