Durchführungsverordnung (EU) 2024/2389 der Kommission vom 9. September 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus Semduramicin-Natrium (Aviax 5 %) als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner (Zulassungsinhaber: Phibro Animal Health s.a.) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1443/2006
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
1 Der mit der Verordnung (EG) Nr. 1443/2006 zugelassene Futtermittelzusatzstoff Semduramicin-Natrium (Aviax 5 %) und die diesen Zusatzstoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 30. März 2025 gemäß den vor dem 30. September 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Einzel- und Mischfuttermittel, die den in Absatz 1 genannten Stoff enthalten und vor dem 30. September 2025 gemäß den vor dem 30. September 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1443/2006 wird aufgehoben.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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