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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2393 der Kommission vom 9. September 2024 zur Verlängerung der Zulassung von Natrium-Bisulfat und zur Zulassung neuer Verwendungen dieses Stoffes als Zusatzstoff in Futtermitteln für bestimmte Tierarten

CELEX
32024R2393
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-09-09
In force since
2024-09-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung des im Anhang genannten Stoffes, der für die Verwendung in Futtermitteln für alle Tierarten, ausgenommen Wassertiere, in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Konservierungsstoffe“ sowie für die Verwendung in Futtermitteln für alle Landtierarten, ausgenommen Heimtiere und sonstige nicht zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere, in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Säureregulatoren“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

Article 2 Zulassung

Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Säureregulatoren“ sowie in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung für Heimtiere und sonstige nicht zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere, ausgenommen Wassertiere, zugelassen.

Article 3 Aufhebung

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1416 wird aufgehoben.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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