Durchführungsverordnung (EU) 2024/2394 der Kommission vom 9. September 2024 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Enterococcus lactis NCIMB 10415 als Futtermittelzusatzstoff für Katzen und Hunde (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd.) und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1061/2013
Text
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Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ für Katzen und Hunde angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1061/2013 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese Zubereitung enthaltenden Vormischungen, die vor dem 30. März 2025 gemäß den vor dem 30. September 2024 geltenden Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die die im Anhang beschriebene Zubereitung enthalten und vor dem 30. September 2026 gemäß den vor dem 30. September 2024 geltenden Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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