Durchführungsverordnung (EU) 2024/2405 der Kommission vom 12. September 2024 zur Aufhebung der Unionszulassung für das Biozidprodukt SchwabEX-Guard gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/114 der Kommission
Text
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Article 1
Die Unionszulassung für das Biozidprodukt „SchwabEX-Guard“, die dem Unternehmen Sumitomo Chemical Agro Europe SAS gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/114 mit der Zulassungsnummer EU-0025436-0000 erteilt wurde, wird aufgehoben.
Article 2
Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/114 wird aufgehoben.
Article 3
Das Biozidprodukt „SchwabEX-Guard“ darf ab dem 3. April 2025 nicht mehr auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, und vorhandene Lagerbestände dieses Biozidprodukt dürfen ab dem 3. Oktober 2025 nicht mehr verwendet werden.
Article 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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