Delegierte Verordnung (EU) 2024/2505 der Kommission vom 22. Mai 2024 zur Berichtigung der deutschen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 wird wie folgt berichtigt: 1. Artikel 221 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein.“ 2. Artikel 222 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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