Delegierte Verordnung (EU) 2024/2508 der Kommission vom 17. Juli 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 55 Absatz 1 wird nach Unterabsatz 2 folgender Unterabsatz eingefügt: „Die Mitgliedstaaten teilen nur die Preise für in ihrem Hoheitsgebiet erzeugtes Obst und Gemüse mit. Die Preise betreffen konventionelles, nichtökologisches/nichtbiologisches Obst und Gemüse für den Frischverzehr.“ 2. Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025.
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