Durchführungsverordnung (EU) 2024/2717 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Text
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Article 1
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt berichtigt: 1. In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 0601 folgende Fassung: „Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212):“ 2. In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 060110 folgende Fassung: „– Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend:“ 3. In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 060120 folgende Fassung: „– Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln:“ 4. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 5. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 6. (betrifft nicht die deutsche Fassung)
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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