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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 der Kommission vom 29. Oktober 2024 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China

CELEX
32024R2754
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-10-29
In force since
2024-10-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrers bestimmt sind — mit Ausnahme von Fahrzeugen der Klassen L gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und von Krafträdern —, die (unabhängig von der Anzahl der in Bewegung gesetzten Räder) ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden, einschließlich solcher mit einem auf einem Verbrennungsmotor basierenden Reichweitenvergrößerer/„Range Extender“ (Hilfsstromaggregat), und die derzeit unter dem KN-Code ex87038010 (TARIC-Code 8703801010) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein endgültiger Ausgleichszoll eingeführt.

2 Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Ausgleichszollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt: UnternehmenEndgültiger AusgleichszollEndgültiger TARIC-ZusatzcodeBYD Group:17,0 %BYD Auto Company Limited89HHBYD Auto Industry Company Limited89HIChangsha BYD Auto Company Limited89HJChangsha Xingchao Auto Company Limited89HKChangzhou BYD Auto Company Limited89HLFuzhou BYD Industrial Company Limited89HMHefei BYD Auto Company Limited89HNJinan BYD Auto Company Limited89HOGeely Group:18,8 %Asia Euro Automobile Manufacture (Taizhou) Company Limited89HPChongqing Lifan Passenger Vehicle Co., Ltd.89HQFengsheng Automobile (Jiangsu) Co., Ltd.89HRShanxi New Energy Automobile Industry Co., Ltd.89HSZhejiang Geely Automobile Company Limited89HTZhejiang Haoqing Automobile Manufacturing Company Limited89HUZhongjia Automobile Manufacturing (Chengdu) Co., Ltd.89HVSAIC Group:35,3 %SAIC MAXUS Automotive Company Limited89HWSAIC Motor Corporation Limited89HXNanjing Automobile (Group) Corporation89HYSAIC Volkswagen Automotive Co., Ltd.89HZSAIC GM Wuling Automobile Co., Ltd.89IASAIC General Motors Co., Ltd.89IBTesla (Shanghai) Co., Ltd7,8 %89BZAndere mitarbeitende Unternehmen (Anhang)20,7 %Alle übrigen Unternehmen35,3 %8999

3 Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] neuen Elektrofahrzeuge von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

4 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Article 2

Die Sicherheitsleistungen für die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1866 eingeführten vorläufigen Ausgleichszölle werden endgültig freigegeben.

Article 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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