Delegierte Verordnung (EU) 2024/2769 der Kommission vom 30. Mai 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der anzuwendenden Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit und zur Änderung der genannten Verordnung in Bezug auf die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten auf der Grundlage eines Modellierungsansatzes
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Bauprodukte sind hinsichtlich der Leistungsbeständigkeit in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit nach Maßgabe der in Anhang I festgelegten Systeme zu bewerten und zu prüfen.
Article 2
Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs II der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions