Durchführungsverordnung (EU) 2024/2914 der Kommission vom 25. November 2024 zu den für das Referenzjahr 2026 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung
Text
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Article 1
1 Die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Variablen zu den Kernstrukturdaten ist in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.
2 Die Liste der Variablen für Themenbereiche und Einzelthemen in den einzelnen Modulen ist in Anhang II festgelegt.
3 Die Beschreibungen der von den Mitgliedstaaten für die Themenbereiche und Einzelthemen in den einzelnen in Anhang II aufgelisteten Modulen zu verwendenden Variablen sind in Anhang III festgelegt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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