Durchführungsverordnung (EU) 2024/2915 der Kommission vom 25. November 2024 zur Festlegung der technischen Angaben der Datensätze der Stichprobenerhebung im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2052 der Kommission
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Article 1 Technische Angaben der Datensätze der Stichprobenerhebung im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen
Die technischen Merkmale der Datensätze im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen in Bezug auf die Einzelthemen „Überschuldung und Gründe dafür“, „Vermögensaspekte, einschließlich Wohneigentum“, „Verbrauchsaspekte“, „Beurteilung der eigenen Bedürfnisse“ sind in Anhang I aufgeführt. Sie betreffen Folgendes: a) die Kennung der Variable, b) die Bezeichnung der Variable, c) das Modalitätslabel und den Modalitätscode, d) die Erhebungseinheit, e) den Bezugszeitraum.
Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2052
Die Verordnung (EU) 2021/2052 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 wird Buchstabe e gestrichen; 2. der Anhang erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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