Durchführungsverordnung (EU) 2024/2916 der Kommission vom 25. November 2024 zur Festlegung eines Standardformulars für die Daten, die in dem Bericht über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sind, der von Dienstleistern gemäß der Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht und der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Kommission vorgelegt wird
Text
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Article 1 Standardformular für die Berichte
Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste verwenden das Standardformular im Anhang der vorliegenden Verordnung, wenn sie einen Bericht über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer vii der Verordnung (EU) 2021/1232 veröffentlichen und der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Kommission vorlegen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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