Durchführungsverordnung (EU) 2024/2959 der Kommission vom 29. November 2024 zur Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit in den Bereichen durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien, durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen sowie durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren
Text
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Article 1
1 Das in Anhang I angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien benannt.
2 Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.
Article 2
1 Das in Anhang II angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen benannt.
2 Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.
Article 3
1 Das in Anhang III angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren benannt.
2 Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.
Article 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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