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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2959 der Kommission vom 29. November 2024 zur Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit in den Bereichen durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien, durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen sowie durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren

CELEX
32024R2959
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-11-29
In force since
2024-12-03
End of validity
2031-12-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Das in Anhang I angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien benannt.

2 Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.

Article 2

1 Das in Anhang II angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen benannt.

2 Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.

Article 3

1 Das in Anhang III angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren benannt.

2 Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.

Article 4

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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