Durchführungsverordnung (EU) 2024/2995 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung des Befüllungspfades mit Zwischenzielen für 2025 für jeden Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen in seinem Hoheitsgebiet, die direkt mit seinem Absatzgebiet verknüpft sind
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Article 1 Befüllungspfade für 2025
Die Befüllungspfade mit Zwischenzielen für 2025 sind für Mitgliedstaaten mit unterirdischen Speicheranlagen in ihrem Hoheitsgebiet, die direkt mit ihrem Absatzgebiet verknüpft sind, im Anhang festgelegt.
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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