Durchführungsverordnung (EU) 2024/3162 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Zulassung von Eisentyrosinchelat als Futtermittelzusatzstoff für alle Mastgeflügelarten, alle Legegeflügelarten sowie Zuchttruthühner und Zuchtgeflügelarten geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Zulassungsinhaber: Akeso Biomedical, Inc. USA, in der Union vertreten durch Pen&Tec Consulting SLU)
Text
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Article 1 Zulassung
Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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