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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/3164 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates hinsichtlich der Unionszollkontingente für bestimmten Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen

CELEX
32024R3164
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-18
In force since
2024-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Verordnung (EG) Nr. 992/95 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt: „Die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0860 bis 09.0871 erstrecken sich auf den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2028. Werden diese Zollkontingente in dem genannten Zeitraum nicht ausgeschöpft und falls kein Folgeprotokoll zur Festlegung zollfreier Zollkontingente für dieselben Erzeugnisse vorläufig angewandt wird, können Einfuhren aus Norwegen nach Ablauf des genannten Zeitraums bis zu zwei Jahre lang, längstens jedoch bis zur vorläufigen Anwendung eines Folgeprotokolls, mit dem zollfreie Zollkontingente für dieselben Erzeugnisse festgelegt werden, in der im Rahmen dieser Kontingente insgesamt verbleibenden Menge getätigt werden.“ 2. In Anhang I wird nach der laufenden Nummer 09.0820 der Text im Anhang der vorliegenden Verordnung angefügt.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2025.

Relations

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