Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/3165 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 499/96 des Rates hinsichtlich der Unionszollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island

CELEX
32024R3165
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-18
In force since
2024-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(5 Die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0834 bis 09.0841 erstrecken sich auf den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2028. Werden diese Zollkontingente in dem genannten Zeitraum nicht ausgeschöpft und wird kein Folgeprotokoll zur Festlegung zollfreier Kontingente für dieselben Erzeugnisse vorläufig angewandt, können Einfuhren aus Island nach Ablauf des genannten Zeitraums bis zu zwei Jahre lang, längstens jedoch bis zur vorläufigen Anwendung eines Folgeprotokolls, mit dem zollfreie Kontingente für dieselben Erzeugnisse festgelegt werden, in dem im Rahmen dieser Kontingente insgesamt verbleibenden Volumen getätigt werden.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2025.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions