Beschluss (EU) 2025/62 der Kommission vom 23. Oktober 2024 zu den durch Schweden gewährten staatlichen Beihilfen SA.56908 (2023/C) (ex 2020/N) — Verlängerung und Änderung der Regelung für als Kraftstoff genutztes Biogas in Schweden und SA.56125 (2023/C) (ex 2020/N) — Verlängerung und Änderung der Regelung SA.49893 (2018/N) — Steuerbefreiung für nicht auf Nahrungsmitteln basierendes Biogas und Biopropan zur Wärmeerzeugung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 7313)
Text
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Article 1
Die Beihilferegelungen in Form einer Steuerbefreiung für als Kraftstoff oder zur Wärmeerzeugung genutztes Biogas und Biopropan, die Schweden auf der Grundlage des schwedischen Gesetzes (1994:1776) über die Energieverbrauchsteuer umgesetzt hat, sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
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