Beschluss (EU) 2025/93 des Rates vom 10. Januar 2025 über den im Namen der Europäischen Union von den Teilnehmern am Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite im schriftlichen Verfahren hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses über Änderungen des genannten Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union von den Teilnehmern am Übereinkommen über öffentlich unterstützten Exportkrediten (im Folgenden „Übereinkommen“) im schriftlichen Verfahren hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses über Änderungen des Übereinkommens zu vertreten ist, besteht darin, diesen Beschluss auf der Grundlage des ihm beigefügten Entwurfs zu unterstützen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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