Durchführungsbeschluss (EU) 2025/105 der Kommission vom 22. Januar 2025 zur Änderung der Entscheidung 2006/771/EG im Hinblick auf die Aktualisierung der harmonisierten technischen Bedingungen für die Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2014/641/EU über harmonisierte technische Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen durch drahtlose PMSE-Audioausrüstungen in der Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 192)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(2a Die Mitgliedstaaten weisen zusätzlich zu den durch diesen Beschluss harmonisierten Frequenzen weitere Funkfrequenzen für PMSE-Audiogeräte aus und stellen diese zur Verfügung, sodass — je nach Bedarf der Nutzer — neben den im Anhang festgelegten Frequenzbändern eine zusätzliche Menge von mindestens 30 MHz für PMSE-Audiogeräte genutzt werden kann. Eine solche Nutzung durch PMSE-Audiogeräte erfolgt für Nutzer, die über ein individuelles Recht auf Nutzung dieser Frequenzen verfügen, nichtstörend und ungeschützt.“
Article 2
Der Durchführungsbeschluss 2014/641/EU wird mit Wirkung vom 1. Juli 2025 aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions