Durchführungsbeschluss (EU) 2025/108 der Kommission vom 22. Januar 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2666 hinsichtlich der als genau anerkannten Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von landwirtschaftlichen Rohstoffen auf organischen Böden in Deutschland zurückgehen
Text
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Article 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2666 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt seit dem 4. November 2024.
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