Durchführungsbeschluss (EU) 2025/113 der Kommission vom 23. Januar 2025 über das Format für die Übermittlung der Informationen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2014/896/EU (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 376)
Text
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Article 1
Die Mitgliedstaaten verwenden zur Übermittlung der Informationen über die Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU gemäß Artikel 21 Absatz 2 der genannten Richtlinie das Berichtsformular im Anhang dieses Beschlusses .
Article 2
Der Durchführungsbeschluss 2014/896/EU wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2026 aufgehoben. Bezüge auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezüge auf den vorliegenden Beschluss.
Article 3
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2027.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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