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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/113 der Kommission vom 23. Januar 2025 über das Format für die Übermittlung der Informationen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2014/896/EU (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 376)

CELEX
32025D0113
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-01-23
In force since
2025-01-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Mitgliedstaaten verwenden zur Übermittlung der Informationen über die Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU gemäß Artikel 21 Absatz 2 der genannten Richtlinie das Berichtsformular im Anhang dieses Beschlusses .

Article 2

Der Durchführungsbeschluss 2014/896/EU wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2026 aufgehoben. Bezüge auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezüge auf den vorliegenden Beschluss.

Article 3

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2027.

Article 4

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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