Durchführungsbeschluss (EU) 2025/177 der Kommission vom 15. Mai 2024 über die Verlängerung der von der maltesischen Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz (Malta Competition and Consumer Affairs Authority) ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Wofasteril® SC super gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024)3083)
Text
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Article 1
Die maltesische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz (Competition and Consumer Affairs Authority) darf die Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Wofasteril® SC super für die Dekontamination der persönlichen Schutzausrüstung von Angehörigen der Gesundheitsberufe in der Sonderisolierstation des „Mater Dei Hospital“ in Msida bis zum 21. Juni 2025 verlängern, sofern sie sicherstellt, dass das Produkt ausschließlich unter ihrer Aufsicht verwendet wird.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die maltesische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz (Competition and Consumer Affairs Authority) gerichtet. Er gilt ab dem 19. Dezember 2023.
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