Beschluss (GASP) 2025/204 des Rates vom 30. Januar 2025 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
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Article 1
Artikel 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 5 werden die Worte „12 Monate“ durch die Worte „24 Monate“ ersetzt. 2. In Absatz 6 wird das Datum „22. Februar 2025“ durch das Datum „22. Februar 2027“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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