Durchführungsbeschluss (EU) 2025/210 des Rates vom 28. Januar 2025 zur Ermächtigung Spaniens, auf direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom im Einklang mit der Richtlinie 2003/96/EG einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden
Text
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Article 1
Spanien wird ermächtigt, auf direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden, sofern es sich nicht um Wasserfahrzeuge der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt handelt und die Mindeststeuerbeträge nach Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2003/96/EG eingehalten werden.
Article 2
Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028. Sollte der Rat jedoch auf der Grundlage von Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder einer anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags ein geändertes allgemeines System für die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom einführen, mit dem die Ermächtigung gemäß Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses nicht mehr vereinbar wäre, so endet die Geltung dieses Beschlusses an dem Tag, an dem dieses geänderte System anwendbar wird.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 4
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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