Beschluss (GASP) 2025/271 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. Februar 2025 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaats zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (EUNAVFOR ASPIDES/2/2025)
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Article 1
1 Der Beitrag der Republik Albanien zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) wird angenommen und als wesentlich betrachtet.
2 Die Republik Albanien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUNAVFOR ASPIDES befreit.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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