Beschluss der Kommission vom 5. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses 2017/C 31/12 zur Einrichtung der Expertengruppe der Kommission Plattform für den Tierschutz
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Article Artikel
„(1 Die Plattform setzt sich aus höchstens 85 Mitgliedern zusammen.“
„(5 Die Mitglieder werden bis zum 30. Juni 2030 ernannt. Sie bleiben im Amt, bis ihre Amtszeit endet. Ihre Amtszeit kann verlängert werden.“
„(2 Die Plattform tritt grundsätzlich mindestens zweimal jährlich am Sitz der Kommission oder online oder in hybridem Format zusammen sowie immer dann, wenn die Kommission dies für erforderlich hält.“
„(1 Einzelpersonen, Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und den zuständigen Behörden von Drittländern kann in Einklang mit dem Beschluss (2016) 3301 der Kommission durch direkte Einladung oder als Folge einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen Beobachterstatus gewährt werden.
2 Organisationen, öffentliche Einrichtungen und zuständige Behörden von Drittländern mit Beobachterstatus benennen ihre Vertreter.“
„(4 Die Plattform hat höchstens 20 Beobachter.“
Article 16 Geltungsdauer
Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2030.“
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