Beschluss (GASP) 2025/332 des Rates vom 24. Februar 2025 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Sonderbeauftragter der Europäischen Union
Herr Luigi DI MAIO wird für den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 28. Februar 2025 zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) für die Golfregion ernannt. Das Mandat von Herrn Luigi DI MAIO als Sonderbeauftragter für die Golfregion wird bis zum 28. Februar 2027 verlängert. Der Rat kann auf der Grundlage einer Bewertung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (im Folgenden ‚PSK‘) und auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) beschließen, dass das Mandat des Sonderbeauftragten (im Folgenden ‚Mandat‘) früher endet.“
Article 13a Zugang zu Dokumenten und Datenschutz
1 Der Sonderbeauftragte wendet die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates an. Der Hohe Vertreter erlässt die Durchführungsbestimmungen für den Sonderbeauftragten.
2 Der Sonderbeauftragte schützt natürliche Personen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den in der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Vorschriften. Der Hohe Vertreter erlässt die Durchführungsbestimmungen für den Sonderbeauftragten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions