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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2025/334 des Rates vom 14. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/583 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)

CELEX
32025D0334
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2025-02-14
In force since
2025-02-14
End of validity
2027-02-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(6 Um die maritime Lageerfassung im Operationsgebiet zu gewährleisten, erhebt EUNAVFOR ASPIDES zusätzlich zu den zum Schutz von Schiffen erforderlichen Daten Informationen über Waffenhandel und Schattenflotten, um diese Informationen gegebenenfalls mit Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol), der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auszutauschen.“

„(5 EUNAVFOR ASPIDES arbeitet eng mit der Schifffahrtsindustrie zusammen, insbesondere über das Maritime Sicherheitszentrum — Indischer Ozean (MSC IO).“

„(3 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUNAVFOR ASPIDES dienende Betrag für den Zeitraum vom 19. Februar 2025 bis zum 28. Februar 2026 beläuft sich auf 17400000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 20 % an Mitteln für Verpflichtungen und 20 % an Mitteln für Zahlungen.“

„(3a Der Hohe Vertreter wird ermächtigt, gegebenenfalls und gemäß den operativen Erfordernissen der EUNAVFOR ASPIDES Informationen mit der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) bis zu der im Abkommen zwischen der Europäischen Union und der NATO über den Geheimschutz vorgesehenen Stufe auszutauschen.

3b Der Hohe Vertreter wird ermächtigt, mit dem UNODC, Interpol und Europol Informationen über illegale Aktivitäten auszutauschen, die während der Operationen der EUNAVFOR ASPIDES gesammelt wurden. Für die Weitergabe etwaiger personenbezogener Daten gilt das Recht des Staates des Schiffes oder Flugzeugs, das die personenbezogenen Daten verarbeitet.

4 Die Weitergabe und der Austausch der im vorliegenden Artikel genannten Informationen erfolgen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Nichtausgrenzung. EUNAVFOR ASPIDES handhabt die erhaltenen Verschlusssachen unabhängig von der Staatsangehörigkeit einzelner Mitglieder des Personals und ausschließlich auf der Basis operativer Erfordernisse.“

„(2 Die EUNAVFOR ASPIDES endet am 28. Februar 2026.“

„(3 2025 wird eine strategische Überprüfung der EUNAVFOR ASPIDES durchgeführt, die mit einer strategischen Bewertung der EUNAVFOR ATALANTA synchronisiert wird.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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