Durchführungsbeschluss (EU) 2025/337 der Kommission vom 20. Februar 2025 über die harmonisierten Normen für pyrotechnische Gegenstände zur Unterstützung der Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Die Referenzen harmonisierter Normen für pyrotechnische Gegenstände zur Unterstützung der Richtlinie 2013/29/EU, die in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 2
Die Mitteilung 2017/C 149/01 wird aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für die Referenzen der in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten harmonisierten Normen bis zum 24. März 2025.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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