Durchführungsbeschluss (EU) 2025/403 der Kommission vom 28. Februar 2025 zur Änderung der Anhänge des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 hinsichtlich der Genehmigung bestimmter nationaler Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen bestimmter Wassertierseuchen und hinsichtlich der Liste der für diese Seuchen empfänglichen Arten
Text
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Article 1
Die Anhänge I, II und III des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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