Beschluss (EU) 2025/463 des Rates vom 5. März 2025 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Text
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Article 1
Die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren wird im Namen der Union genehmigt. Die Verlängerung des Abkommens gilt rückwirkend ab dem 8. November 2024.
Article 2
Die Kommission notifiziert der Ukraine im Namen der Union, dass die Union ihre internen Verfahren abgeschlossen hat, die erforderlich sind, um die Zustimmung der Union zur Verlängerung des Abkommens zum Ausdruck zu bringen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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