Beschluss (GASP) 2025/488 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/472 über die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI)
Text
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Article 3a Beitrag zur maritimen Lageerfassung für andere illegale Aktivitäten
1 Als Nebenaufgabe und im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten führt EUNAVFOR MED IRINI Beobachtungs- und Überwachungstätigkeiten durch und sammelt Informationen über andere illegale Aktivitäten als den Handel mit Rüstungsgütern und dazugehörigem Material und illegale Ausfuhren von Erdöl aus Libyen sowie Informationen, die für den Schutz kritischer maritimer Infrastruktur und für die Notfallplanung von Nutzen sind, wodurch sie einen weiteren Beitrag zur maritimen Lageerfassung im Operationsgebiet und im gemeinsamen Einsatzgebiet leistet.
2 Die in diesem Zusammenhang gesammelten Informationen können gespeichert und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und die zuständigen Einrichtungen der Union weitergegeben werden.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
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